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Online Casino n ein?Dr. Andreas Blaue vom DVTM äußert sich zum Glücksspielstaatsvertrag und zum Thema Affiliate-Marketing. (Bild: dvtm. net)Dr. Online Casino Blaue: Man muss durch einen Juristen untersuchen lassen, ob die unternehmerische Freiheit eingeschränkt werden könnte oder ob es bei grenzüberschreitenden Vorgängen in der EU auch zu Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit kommen könnte. Es müsste auch geprüft werden, ob diese Regelung insgesamt unter dem Gesichtspunkt des Europarechts anwendbar ist. Das Affiliate-Marketing war zwar bisher nicht Gegenstand der Regulierung und Rechtsprechung, aber in der Vergangenheit gab es immer mal Vorschriften von Glücksspielstaatsverträgen, die der EUGH für unzulässig und unanwendbar erklärte. Ob das hier der Fall ist, muss man überprüfen. Casinoonline. I M God Clams Casino Tvey de: Welche Optionen könnte es für die Affiliate-Marketing-Branche geben, weiterhin mit Casino-Betreibern zusammenzuarbeiten?Dr. Blaue: Also, das wird – nach heutigem Kenntnisstand – aller Voraussicht nach mit einem veränderten Vergütungsmodell möglich sein.
Uns als Verband liegen der bereits erwähnte Entwurf der Erläuterungen des neuen Glücksspielstaatsvertrags vor. Daraus kann ich zitieren:Vergütungsmodelle, bei denen der Dritte [die Affiliate-Plattform, Anm. der Redaktion] vom Anbieter [vom Online-Casino, Anm. der Redaktion] einen zuvor vereinbarten fixen Betrag pro Kunde erhält, […] bleiben […] zulässig. Der fixe Betrag pro Kunde ist so etwas wie eine Koknobikasino couponpfpauschale. Affiliate-Anbieter müssen danach wahrscheinlich ab Mitte nächsten Jahres ihr Vergütungsmodell und ihre Vereinbarung mit dem Casino entsprechend umstellen und ändern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
